Kostenerstattung
Kurz: Findest du in angemessener Zeit keinen Platz bei einer Kassenpraxis, kann deine Krankenkasse eine Privatpraxis bezahlen. Das steht in § 13 Abs. 3 SGB V. Du musst es vorher beantragen.
Was du meistens brauchst
- Dein PTV 11 aus dem Erstgespräch.
- Einen Nachweis deiner Suche: welche Kassenpraxen du wann gefragt hast und was sie geantwortet haben. Den hast du schon: dein Protokoll. Den fertigen Antrag findest du unter Kostenerstattung.
- Eine Privatpraxis mit Approbation, die dich behandeln würde. Sie schreibt dir meist eine Bescheinigung dazu.
- Oft hilfreich: den Hinweis, dass du es auch über die 116117 versucht hast.
So gehst du vor
- Ruf deine Krankenkasse an und frag: „Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie?“ Jede Kasse handhabt das etwas anders.
- Schick den Antrag mit allen Unterlagen. Schreib dir das Datum auf.
- Warte auf die schriftliche Zusage, bevor die Therapie beginnt. Sonst bleibst du vielleicht auf den Kosten sitzen.
Wenn die Kasse ablehnt
Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Hilfe bekommst du bei der Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes und bei Patientenberatungsstellen.
Diese Seite ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.